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   LSG Hamburg, 29.08.2016 - L 2 R 1/16   

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https://dejure.org/2016,31518
LSG Hamburg, 29.08.2016 - L 2 R 1/16 (https://dejure.org/2016,31518)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2016 - L 2 R 1/16 (https://dejure.org/2016,31518)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2016 - L 2 R 1/16 (https://dejure.org/2016,31518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund von Wirbelsäulenbeschwerden ( hier: Bandscheibenvorfall)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.08.2016 - L 2 R 1/16
    Hiernach können z.B. Versicherte, die nach ihrem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiter fallen, auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Angelernten (sonstigen Ausbildungsberufe) verwiesen werden, nicht jedoch ohne Weiteres auch auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Ungelernten (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 5 RJ 98/76, BSGE 43, 243 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.08.2016 - L 2 R 1/16
    Zur praktischen Ausfüllung dieser Rechtssätze ist das Bundessozialgericht aufgrund einer Beobachtung der tatsächlichen Gegebenheiten der Arbeits- und Berufswelt, wie sie unter anderem auch in Tarifverträgen Ausdruck finden, zu der generellen Feststellung gelangt, dass sich die Arbeiterberufe in vier nach ihrer Leistungsqualität - nicht nach der Entlohnung oder nach dem Prestige - hierarchisch geordnete Gruppen aufgliedern: Die unterste Gruppe mit dem Leitberuf der Ungelernten, die Gruppe mit dem Leitberuf der Angelernten (mit "sonstiger", d.h. nicht den Facharbeitern entsprechender Ausbildung), die Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiter (mit einer Regelausbildung von mehr - nicht: mindestens - als zwei, regelmäßig von drei Jahren) sowie die - zahlenmäßig kleine - Gruppe mit dem Leitberuf der Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion, denen die besonders qualifizierten Facharbeiter gleich zu behandeln sind ("Mehr-Stufen-Schema", vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84, BSGE 59, 201 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.08.2016 - L 2 R 1/16
    Vielmehr wird von den Versicherten verlangt, dass sie - immer bezogen auf ihren "bisherigen Beruf" - auch einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nehmen und sich vor Inanspruchnahme der Rente mit einer (gegebenenfalls auch) geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden geben (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1976 - 5/12 RJ 132/75, BSGE 41, 129).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 50/84
    Auszug aus LSG Hamburg, 29.08.2016 - L 2 R 1/16
    Das Risiko der Vermittelbarkeit eines noch vollschichtig einsatzfähigen Versicherten falle nämlich grundsätzlich in den Bereich der Arbeitsvermittlung, nicht aber den der Rentenversicherung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. September 1986 - 5 b RJ 50/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 139).
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